Politische Arbeit
Ausschusstätigkeiten
Ausschuss für HaushaltskontrolleOrdentliches Mitglied
Sprecher der SPD-Fraktion
Nach Artikel 86 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Finanzminister dem Landtag über alle Einnahmen und Ausgaben im Laufe des nächsten Haushaltsjahres zur Entlastung der Landesregierung Rechnung zu legen. Der Haushaltsrechnung sind Übersichten über das Vermögen und Schulden des Landes beizufügen.
Der Landesrechnungshof prüft die Rechnung sowie die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Er fasst das Ergebnis seiner Prüfung jährlich in einem Bericht für den Landtag zusammen, den er auch der Landesregierung zuleitet.
In dem Jahresbericht ist insbesondere mitzuteilen,
ob die in der Haushaltsrechnung und die in den Büchern aufgeführten Beträge übereinstimmen und die geprüften Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt sind, in welchen Fällen von Bedeutung die für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze nicht beachtet worden sind, welche wesentlichen Beanstandungen sich aus der Prüfung der Bestätigung bei Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit ergeben haben, welche Maßnahmen für die Zukunft empfohlen werden.
Dieser Jahresbericht ist Grundlage für die Arbeit des Ausschusses für Haushaltskontrolle. Der Landtag beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle aufgrund der Haushaltsrechnung und des Jahresberichtes über das Ergebnis der Prüfung des Landesrechnungshofes über die Entlastung der Landesregierung. Er stellt hierbei die wesentlichen Sachverhalte fest und beschließt über einzuleitende Maßnahmen. Darüber hinaus kann der Landesrechnungshof zur weiteren Aufklärung einzelner Sachverhalte aufgefordert werden.
Die Landesregierung hat innerhalb einer bestimmten Frist über die eingeleiteten Maßnahmen zu berichten. Soweit Maßnahmen nicht zu den beabsichtigten Erfolg geführt haben, kann das Parlament die Sachverhalte wieder aufgreifen.
Meine Arbeitsschwerpunkte:
• Landesentwicklungsgesellschaft (LEG)
• NRW.Bank
• Wohnungsbauförderungsanstalt (WfA)
• Finanzministerium
• Umweltministerium
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Ordentliches Mitglied
In seinen Zuständigkeitsbereich fallen insbesondere die Fragen des Boden- und Gewässerschutzes, die Wasser- und Abfallwirtschaft, der Immissionsschutz, die Raumordnung- und Landesplanung sowie der Landesentwicklungsbericht aber auch Fragen der Gentechnik und der Umweltmedizin gehören dazu.
Zum Bereich Boden- und Gewässerschutz zählen der Gewässerschutz, der Hochwasserschutz und der Bodenschutz sowie die Aufsicht über Wasser- und Bodenverbände.
Zum Bereich Wasser- und Abfallwirtschaft gehören die Wasserwirtschaft, die Abfallwirtschaft und Altlasten.
Meine Arbeitsschwerpunkte:
• Abfall und Abwasser
• Industriepolitik
• Verbraucherschutz
• Mieterschutz
Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
stellv. Mitglied
Der Schwerpunkt des Aufgabenspektrums des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie liegt in der Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für die in Nordrhein-Westfalen tätigen Unternehmen. Der Ausschuss befasst sich mit der Strukturentwicklung des Landes, die unter anderem durch die Inanspruchnahme von Förderprogrammen wie zum Beispiel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" oder EU-Programmen erfolgen soll. Die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für die NRW-Unternehmen schließt die Bereitstellung von Risikokapital genauso ein wie die Förderung der Außenwirtschaft, die Fortentwicklung der nordrhein-westfälischen Messeplätze oder die berufliche Weiterbildung. Augenmerk legt der Ausschuss dabei auch auf die Entwicklung der Zahl der Ausbildungsplätze im Kontext mit der Zahl der Personen, die einen Ausbildungsplatz suchen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Ausschusstätigkeit ist die Beschäftigung mit energiepolitischen Fragestellungen. Dazu zählt die Energieversorgung durch heimische Energiequellen genauso wie die Liberalisierung der Energiemärkte.
Der Ausschuss hat zudem die Aufgabe,sich für die Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der im Bergbau des Landes Beschäftigten einzusetzen. Hierfür gab es in der Vergangenheit stets einen besonderen Ausschuss, den Ausschuss für Grubensicherheit. Der Aufgabenbereich wurde in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie übertragen und wird von einem Unterausschuss "Bergbausicherheit" wahrgenommen.
Meine Arbeitsschwerpunkte:
• Verbraucherschutz
• Arbeitnehmerrechte
• Industriepolitik
Haushalt und Finanzen
Stellv. Mitglied
Der Haushalts- und Finanzausschuss besteht aus 25 Mitgliedern. Seine Hauptaufgabe besteht darin, den von der Landesregierung jährlich vorzulegenden Entwurf des Landeshaushalts federführend zu beraten.
Der Ausschuss soll nach der Geschäftsordnung des Landtags zu diesem Zweck am Anfang der Wahlperiode für jeden Einzelplan des Haushalts (dies entspricht weitgehend den Geschäftsbereichen der Ministerien) Ausschussmitglieder von jeder Fraktion als Berichterstatter und Berichterstatterinnen einsetzen. Diese beschäftigen sich nach Vorlage des Haushaltsplanentwurfs intensiv mit den finanziellen Vorstellungen des jeweiligen Ministeriums. Vor der Beratung im Ausschuss führen die Berichterstatter und Berichterstatterinnen mit den Fachministerien sog. Berichterstattergespräche, deren Ergebnisse eine wichtige Grundlage für die Beratungen im Ausschuss darstellen. Weitere Bestandteile für die Beratungen des Haushaltsplanentwurfs im Haushalts- und Finanzausschuss sind die Berichte der mitberatenden Fachausschüsse über die jeweiligen Einzelpläne und die sogenannten Erläuterungsbände der Ministerien, in denen Ansatzveränderungen bzw. neue Einnahmen und Ausgaben ausführlich erläutert werden. Der Haushalts- und Finanzausschuss legt dem Plenum des Landtags Nordrhein-Westfalen zur 2. Lesung zu jedem Einzelplan eine gesonderte Beschlussempfehlung vor.
Außerdem befasst sich der Haushalts- und Finanzausschuss mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken des Landes, die überwiegend vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb abgewickelt werden. Vierteljährlich nimmt der Haushalts- und Finanzausschuss die Berichte der Landesregierung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben entgegen, um die Entscheidung des Landtags nach Artikel 85 Abs. 2 der Landesverfassung vorzubereiten. Er berät über die Anmeldungen der Landesregierung zu Gemeinschaftsaufgaben nach dem Grundgesetz, wie z.B. zu den Gemeinschaftsaufgaben "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sowie zur Hochschulbauförderung.
Weitere Themenschwerpunkte des Ausschusses sind die Situation der Börse Düsseldorf und des Finanzplatzes Nordrhein-Westfalen, die Entwicklung der NRW.BANK sowie der WestLB AG.
Nach parlamentarischem Brauch kommt der Vorsitz im Haushalts- und Finanzausschuss einem Mitglied der stärksten Oppositionsfraktion zu. Damit wird die hervorgehobene Kontrollaufgabe des Ausschusses gegenüber der Landesregierung widergespiegelt.
Petitionsausschuss
Stellv. Mitglied
Das Petitionsrecht räumt jedermann das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren.
Die Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar zur Gesetzgebung geben.
Die Praxis lehrt, dass auch staatliche Verwaltungsstellen nicht unfehlbar sind. Ungerechtigkeiten und Fehlentscheidungen können durch eine Petition an das Parlament in Ordnung gebracht werden.
Der Petitionsausschuss nimmt sich der an den Landtag gerichteten Bitten und Beschwerden an. Dazu sind ihm nach unserer Landesverfassung gemäß Artikel 41a besondere Rechte und Vollmachten übertragen, die ihm eine besondere Stellung innerhalb der parlamentarischen Ausschüsse geben.
Parlamentarischer Untersuchungsausschuss 1 (PUA I)
Stellv. Mitglied
Der Ausschuss soll die Strukturen des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW
(BLB) untersuchen und verschiedene Sachverhalte, u.a. den Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums Köln-Kalk und des Bauvorhabens FH Deutz aufklären:
Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums Köln-Kalk
Auf der Basis des Prüfungsberichts des Landesrechnungshofes vom 22.02.2011 stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
2001 wurde das Grundstück des Polizeipräsidiums Köln-Kalk auf den BLB übertragen. Bereits zum damaligen Zeitpunkt war ein Erweiterungsbau innerhalb der nächsten 10 Jahre angedacht. Im Jahr 2003 erstellte der BLB NRW eine Projektstudie, die zum Ergebnis kommt, dass die Erweiterung auf dem bisherigen Grundstück durch Abriss der dort vorhandenen Parkpalette möglich sei. Die geschätzten Baukosten beliefen sich zum damaligen Zeitpunkt auf 34,5 Mio. Euro. Allerdings waren hier die Kosten für den zusätzlichen benötigten Parkraum nicht enthalten.
Im Jahre 2004 stellte der BLB NRW diese Planungen ein, kaufte ein benachbartes Grundstück zu einem Kaufpreis in Höhe von 5,4 Mio. Euro an und unterbreitete dem Innenministerium mehrere Mietorientierungsangebote, um auf diesem Grundstück den Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums zu errichten.
Im Jahr 2006 vermerkte das Innenministerium, das der BLB NRW im Rahmen eines „In-house-Vergabeverfahrens“ auf dem erworbenen Grundstück bauen solle. Ebenfalls im Jahre 2006 kündigte das Innenministerium an, ein Interessenbekundungsverfahren durchführen zu lassen. In der entsprechenden Anzeige im Januar 2007 wurde festgesetzt, dass Angebote nach Fristablauf nicht berücksichtigt werden können. Ferner war als Ausschlusskriterium definiert, dass Anbieter, die über kein Grundstück verfügen, nicht am Verfahren teilnehmen können. Kurz darauf wurde das Polizeipräsidium in Köln durch das Innenministerium angewiesen, auf Basis eines Zusatzangebots eines Bauunternehmers, der zuvor nicht am Verfahren beteiligt war, Verhandlungen aufzunehmen. Unter dem 07.02.2008 wurde zwischen dem BLB NRW und dem Bauunternehmer ein notarieller Kaufvertrag für das ursprüngliche Grundstück zu einem Kaufpreis in Höhe von 80,0 Mio. Euro geschlossen. Der Kaufvertrag stand unter der Bedingung, dass die Gremien der Baufirma bis zum 30.12.2008 zustimmen müssen. Gleichzeitig bot der BLB NRW der Baufirma durch notarielles Kaufangebot an, dass benachbarte Grundstück des Bauunternehmens zu einem Kaufpreis in Höhe von 13,9 Mio. Euro zu erwerben. Dieses Kaufangebot enthielt die Bedingung, dass sich der Kaufpreis um 3,3 Mio. Euro erhöht, sofern der Kaufvertrag zum ursprünglichen Grundstück nicht bis zum 31.12.2008 wirksam wird. Letztendlich stimmten die Gremien der Baufirma dem Erwerb des ursprünglichen Grundstückes nicht zu, sodass der BLB NRW Eigentümer des Grundstückes geblieben ist. Gleichwohl aber nahm das Bauunternehmen das Ankaufangebot an, so dass der BLB NRW für das weitere Grundstück einen Betrag in Höhe von 17,2 Mio. Euro an die Baufirma zahlte. Das weitere Grundstück, das der BLB NRW bereits 2004 zu einem Kaufpreis in Höhe von 5,4 Mio. Euro kaufte, ist nach wie vor ungenutzt. Der BLB NRW selbst bezifferte das negative Endvermögen der Gesamtmaßnahme auf eine Höhe von 34,4 Mio. Euro.
Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen (LRH) ist in seinem Prüfungsbericht vom 22.02.2011 zu dem Ergebnis gekommen, dass bei der Planung und Realisierung des Baus mehrfach in besonderem Maße gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, gegen Vergaberecht und gegen Grundsätze der Korruptionsprävention verstoßen wurde.
Der Landesrechnungshof geht davon aus, dass ein Gesamtschaden von 55 Mio. Euro entstanden ist.
Der Untersuchungsausschuss soll aufklären:
a) warum man sich von Seiten des Landesregierung gegen eine „Inhouse-Vergabe“ entschied, obwohl durch eine mehrjährige Planungsarbeit und einen Grundstückskauf durch den BLB bereits nicht unerhebliche Kosten entstanden waren,
b) warum man sich für eine Vergabepraxis entschied, welche nach Ansicht des LRH einen schweren Vergabeverstoß darstellte,
c) wer die Vertragsgestaltung konkret zu verantworten hatte,
d) inwieweit die Landesregierung das Parlament in ausreichendem Maße über den jeweiligen Stand der Entwicklungen in Kenntnis gesetzt hat und ob es dem Parlament durch diese Informationen möglich war, den jeweiligen Sachstand richtig einzuschätzen,
e) wer letztendlich in welcher Form von dem beschriebenen Ablauf des Verfahrens profitiert hat.
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Bauvorhaben „Fachhochschule Köln“
Auf der Basis der bisherigen parlamentarischen Befassung stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Im März 2008 schloss eine Unternehmergruppe aus Köln einen Optionsvertrag für ein Grundstück „Domgärten I“ in Köln. Der Kaufpreis für diese Option betrug 23 Mio. Euro.
Im Juni 2008 nahm der BLB NRW Kontakt zu dieser Unternehmergruppe auf, die ihr die Option für das Grundstück „Domgärten I“ für einen Kaufpreis in Höhe von 33,4 Mio. Euro abkaufte. Auf diesem Grundstück plante der BLB NRW die Verlagerung der Fachhochschule Köln, um dann festzustellen, dass die Grundstücksfläche allein für die Verlagerung der Fachhochschule nicht ausreicht. Der BLB NRW brachte daraufhin in Erfahrung, dass die Unternehmergruppe auch an den benachbarten Grundstücken in Verhandlungen zum Ankauf stand und entschied, selbst nicht als Interessent aufzutreten. Vielmehr schloss der BLB NRW mit der Unternehmergruppe eine Vereinbarung, dass er, nach Erwerb der weiteren Grundstücke durch die Unternehmergruppe, wiederum diese von der Unternehmergruppe erwerben werde. Am 31.07.2008 erwarb die Unternehmergruppe das Grundstück „Domgärten II“; am 01.10.2008 das Grundstück „Domgärten III“; am 02.12.2008 die Grundstücke „Domgärten IV und V“ und am 12.02.2009 das Grundstück „ Domgärten VI“. Die Optionsverträge zwischen dem BLB NRW und der Unternehmergruppe wurden entsprechend zeitnah geschlossen. Unter dem 13.03.2009 wurde zwischen dem BLB NRW und der Unternehmergruppe ein Optionsvertrag für das Grundstück „Domgärten VII“ geschlossen, wobei das Grundstück erst am 17.03.2009 durch die Unternehmergruppe erworben wurde.
Der Untersuchungsausschuss soll aufklären:
a) wann die Bestrebungen des Ministeriums für Innovation, Forschung, Wissenschaft und Technologie zur Verlagerung der Fachhochschule Köln entstanden sind und welches Konzept sowohl organisatorisch als auch inhaltlich mit dieser Verlagerung beabsichtigt war,
b) welche Erwägungen tragend für die Auswahl des neuen Standorts der Fachhochschule Köln waren,
c) welche Schritte innerhalb beteiligter Gremien der jeweiligen Landesregierung im Hinblick auf das Verhalten des BLB NRW stattfanden,
d) inwieweit die Landesregierung das Parlament in ausreichendem Maße über den jeweiligen Stand der Entwicklungen in Kenntnis gesetzt hat und ob es dem Parlament durch diese Informationen möglich war, den jeweiligen Sachstand richtig einzuschätzen,
e) wer letztendlich in welcher Form von dem beschriebenen Ablauf des Verfahrens profitiert hat.

